Um die genannten Ziele zum Schutze der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu erreichen, werden folgende Punkte umgesetzt:
- Der Kinderschutzbeauftragte im Verein wird benannt
- Eine Anlaufstelle für Beschwerden und Sorgen wird eingerichtet und öffentlich bekannt gegeben
- Ein Verhaltenskodex für alle Mitglieder, Trainer und Eltern wird erstellt und durch den Vorstand genehmigt
- Unsere Trainer erhalten eine Zusammenfassung der Verhaltensregeln
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter werden auf das Kinder- und Jugendschutzkonzept unterwiesen
- Alle Trainer und Betreuer, sowie Mitarbeiter des Vereins, welche Kinder auf Vereinsfahrten, Ausflüge oder Turniere mit Übernachtung begleiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und dieses ist alle 3 Jahre erneut zu beantragen
- Die Tätigkeit im Verein wird durch regelmäßigen Austausch, sowie Trainingsbeobachtungen durch den Jugendleiter, begleitet
- Auf Fahrten/ Ausflügen aller Art werden jegliche Maßnahmen zum Schutz der Kinder getroffen
- Die Meinung und Ansichten unser Vereinsmitglieder werden gehört und in den Entscheidungen miteinbezogen
- Vereinsveranstaltungen zum Thema „Kinderschutz“ sollen im Verein durchgeführt werden
- Eltern und Angehörige werden über die Tätigkeiten zum Thema „Kinder- und Jugendschutz“ informiert
Sollten die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins unangemessenes Verhalten beobachten oder darüber informiert werden, so wird Verantwortung übernommen und das Thema unbedingt behutsam und offen angesprochen. Die Herstellung einer Fehlerkultur unter Berücksichtigung von Kritik und Anregungen ist hier ein Bestandteil. Im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung kommt es auf eine gute Zusammenarbeit an. In diesem Fällen wird eng zwischen dem Verein, dem Landesfußballverband sowie ggfs. einer Fachberatungsstelle kooperiert. Die oberste Priorität in solchen Fällen ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen. Andeutungen oder Äußerungen über einen Verdachtsfall werden zu jeder Zeit ernst genommen und Hilfe wird angeboten. Bei jedem Verdacht ist der Vorstand darüber zu informieren. Eine Kindeswohlgefährdung stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat dar. Sollte eine Anzeige notwendig und gestellt werden, muss daraufhin durch die Behörden ermittelt werden. Ein jeder Verdacht sollte nicht vorschnell und unüberlegt geäußert werden. Alle dazugehörigen Informationen sind diskret und unter Berücksichtigung der Schweigepflicht und des Datenschutzes zu behandeln, eine Weitergabe an Dritte (z.B. Medien, Vereinsfremde, etc.) ist strikt verboten.
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird regelmäßig auf Plausibilität, Praktikabilität, Wirksamkeit und Vollständigkeit überprüft.
Verhaltenskodex des TSV 05 Trebur e.V.
in Anlehnung an die Richtlinie des Deutschen Fussball-Bundes (DFB)
- VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN
Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und schützen sie in unserem Umfeld vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung jeglicher Art. - RECHTE ACHTEN
Wir achten das Recht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre und üben keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, aus. - GRENZEN RESPEKTIEREN
Wir respektieren die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und achten darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen diese Grenzen im Umgang miteinander respektieren. - SPORTLICHE UND PERSÖNLICHE ENTWICKLUNG FEIERN
Wir achten unsere Kinder und Jugendlichen und fördern ihre sportliche und persönliche Entwicklung. Wir leiten sie zu einem angemessenen sozialen Verhalten gegenüber anderen Menschen, zu Respekt und Toleranz sowie zu Fair Play an. - ALTERSGERECHTE ZIELE VERFOLGEN
Wir richten unser sportliches Angebot und unsere sportlichen Ziele nach dem Entwicklungsstand der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen aus und setzen altersgerechte Trainingsmethoden ein. - PERSÖNLICHKEITSRECHTE WAHREN
Wir behandeln die uns anvertrauten oder zugänglichen Daten der Kinder und Jugendlichen streng vertraulich. Wir gehen mit Bild- und Videomaterial, das die Kinder und Jugendlichen zeigt, unter Beachtung des Datenschutzes insbesondere auch bei Veröffentlichungen in den sozialen Medien sensibel und verantwortungsbewusst um. - AKTIV EINSCHREITEN
Wir kommunizieren nicht über Chat-Programme sozialer Netzwerke (wie z. B. Facebook) oder Messenger Apps (wie z.B. WhatsApp) mit einzelnen Kindern und Jugendlichen über private Themen, soweit diese keine Relevanz für den Trainings- und Spielbetrieb haben.
Wir informieren im Konflikt- oder Verdachtsfall sowie beim Verstoß gegen diese Richtlinien durch Dritte, die ebenfalls diesen Richtlinien unterliegen, den Ansprechpartner des TSV 05 Trebur e.V. bzw. den Vorstand, um professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuzuziehen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
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Name, Vorname: |
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Verhaltenskodex des TSV 05 Trebur e.V.
Verhaltensregeln für Trainer/-innen und Betreuer/-innen
Ich, als Trainer/-in bzw. als Betreuer/-in des TSV 05 Trebur e.V., halte mich an den Verhaltenskodex des Vereins und verpflichte mich hiermit auf die folgenden Verhaltensregeln im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen.
- KÖRPERLICHE KONTAKTE
Körperliche Kontakte zu unseren Spieler/-innen (z.B. Ermunterung, Gratulation, Trösten, medizinische Erstversorgung oder Veranschaulichungen zu Trainingszwecken) dürfen das pädagogisch Sinnvolle und rechtlich Erlaubte nicht überschreiten. Die individuellen Grenzen der Kinder und Jugendlichen sind hierbei zu beachten und dürfen nicht überschritten werden. - DUSCH- UND UMKLEIDERSITUATION
Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sind während des Duschens und Umkleidens nicht in der Kabine anwesend, es sei denn, es ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich. - UMGANG MIT FOTO- UND VIDEOMATERIAL
Fotos und Videos müssen in einem angemessenen Rahmen sein und dürfen die Kinder und Jugendlichen nur im bekleideten Zustand abbilden. Für die Verbreitung in sozialen Netzwerken ist die Erlaubnis der Sorgeberechtigten verpflichtend. - MAßNAHMEN BEI ÜBERNACHTUNGEN
Ich übernachte nicht bei meinen Spieler/-innen im selben Raum, es sei denn, die räumlichen Gegebenheiten ergeben keine andere Möglichkeit. Sollte dies der Fall sein, muss eine weitere erwachsene Begleitperson anwesend sein. Ich vermeide Situationen, in denen ich alleine mit einer Spieler/-innen in einem Zimmer bin. Sollte dies dennoch der Fall sein, lasse ich die Tür offen. Ich klopfe prinzipiell vor dem Betreten der Zimmer, in denen sich die Spieler/-innen befinden, an. - MITNAHME IN DEN PRIVATBEREICH
Ich nehme keine Spieler/-innen mit in meinen Privatbereich (z.B. meine Wohnung, mein Haus, meinen Garten etc.), ohne dass mindestens eine weitere erwachsene Person anwesend ist. Übernachtungen mit Spieler/-innen finden nicht in meinem Privatbereich statt. - GEHEIMNISSE, VERTRAULICHE INFORMATIONEN
Ich teile mit meinen Spieler/-innen keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen. - TRANSPARENT IM HANDELN
Weiche ich von einer Verhaltensregel aus guten Grund ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einem weiteren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins abzusprechen. Erforderlich ist das sinnvolle und nötige Abweichen der vereinbarten Schutzmaßnahme.
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Verhaltensregeln für Trainer/-innen und Betreuer/-innen (PDF)
Ausstellung eines Erweiterten Führungszeugnisses für die ehrenamtlichen Tätigkeit
Antrag auf Gebührenbefreiung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Verein bietet Kindern und Jugendlichen zur Ausübung des Sports, in entsprechenden Altersklassen an und hat sich dem Kinder- und Jugendschutz verpflichtet. Wir sind als gemeinnützig anerkannter Verein tätig.
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Name, Vorname: |
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Geburtsdatum: |
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Anschrift: |
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Die o.g. Person ist bei uns als Trainer-/in bzw. Betreuer-/in tätig.
Im Rahmen des Ehrenamtes gehört u.a. die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Minderjährigen (§ 30a Abs. 1 Nr. 2b BZRG) zu seinen Aufgaben.
Aus diesem Grund bitten wir mit Bezug auf das Bundeszentralregistergesetz (§30a) um Erstellung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei uns.
Unter Hinweis auf die Richtlinien des Bundeamtes für Justiz beantragen wir die Gebührenbefreiung.
Wir bedanken uns für ihre Unterstützung und verbleiben als Vorstand des TSV 05 Trebur e.V. mit freundlichen Grüßen.
Ausstellung eines Erweiterten Führungszeugnisses für die ehrenamtlichen Tätigkeit
Erklärung der/ des Sorgeberechtigten
Während der Fahrten übernehmen die begleitenden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des TSV 05 Trebur e.V. die Aufsichtspflicht und tragen somit eine hohe Verantwortung.
Aus diesem Grund sind einige Verhaltensregeln und grundsätzliche Vereinbarungen unerlässlich und verpflichtend.
Wir erklären, dass wir unser Kind, über das Verhalten bei den Fahrten/ Training/ Wettkämpfen belehren.
- Den Anweisungen des haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sind Folge zu leisten.
- Bei Beschädigung am Eigentum des Vereins, werden wir für die Kosten aufkommen.
- Bei groben Verstößen des Kindes, verpflichten wir uns, unser Kind abzuholen oder einen Rücktransport zu organisieren.
- Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind von den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Fahrzeug mitgenommen wird.
- Wir sind uns bewusst, dass die Aufsichtspflicht nur während der vereinbarten Trainings/ Wettkampfzeiten einschließlich der Fahrzeiten gilt.
- Der Verein haftet nicht für die Zerstörung, Beschädigung und/oder das Abhandenkommen von Wertgegenständen.
- Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sind kein medizinisch geschultes Personal. Bei etwaigen Allergien/ Anfallsleiden/ Krankheiten informiere ich die Trainer-/in bzw. Betreuer-/in.
- Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Bedarfs- und Notfall auch ohne vorherige Absprache einen Arzt aufsuchen dürfen.
- Ich trage als sorgeberechtige Person dafür Sorge, dass mein Kind regelmäßig durch mich auf die Verhaltensregeln aufmerksam gemacht wird.
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Name, Vorname Kind: |
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Geburtsdatum Kind: |
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Name, Vorname: |
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Unterschrift: |
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Erklärung der/ des Sorgeberechtigten
Ansprechpartner und Kontaktdaten – Schutzbeauftragte
Der TSV Trebur hat zwei Personen als Ansprechpartner im Verein bestellt. Betroffene Personen oder mittelbar beteiligte Beobachter können sich im Erstkontakt jederzeit über die Kontaktdaten an die Personen wenden
Die Themen im einzelnen
- Ansprechpartner für Betroffene
- Fragestellungen zum Leitfaden
- Fragen zum erweiterten Führungszeugnis
- Vermittlung von Beratungsangeboten und erfahrenen Fachkräften
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Christiana Fromm |
kindeswohl@tsv05trebur.de |
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Markus Löb |
m.loeb@tsv05trebur.de |
